Das SGB IX beinhaltet alle gesetzlichen Regelungen zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Das Wort „behindert“ sollte dich an dieser Stelle nicht abschrecken. Lies zunächst die unten stehende Erklärung und es fällt dir wahrscheinlich leichter, dich damit zu identifizieren.
Eine kurze Erklärung, wie der Begriff zu verstehen ist, findet sich im neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX):
„Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.“
Das heißt, es geht nicht um die Art der Erkrankung oder die Diagnose, sondern immer um das Defizit und die Auswirkung. Relevant ist also, ob du durch die Endometriose mehr belastet bist als andere ohne Endometriose. Und wenn das der Fall ist, hast du ein Anrecht auf mehr Unterstützung nach dem Sozialgesetzbuch.
Das heißt aber andersherum auch, wenn du keine Beeinträchtigung hast, dann gilt die Unterstützung nicht nur aufgrund der Diagnose.
Ein Beispiel: Frau Müller hat seit 2 Jahren die Diagnose Endometriose, aber glücklicherweise keinerlei Symptome oder Beschwerden. Nur aufgrund der Diagnose Endometriose kann Frau Müller keinen Grad der Behinderung beantragen, da sie keinerlei Einschränkungen im Alltag erfährt.
Es kommt also allein darauf an, wie eingeschränkt du in deinem Alltag, deiner Arbeit und dem täglichen Leben durch die Endometriose bist. Überlege kurz, welche Einschränkungen du im Vergleich zu Gleichaltrigen ohne Endometriose hast.