Anschlussheilbehandlung (AHB)
Eine Anschlussheilbehandlung oder Anschlussrehabilitation (AHB) sollte innerhalb von 14 Tagen nach einer Operation angetreten werden. Sprich das Thema am besten schon bei der Vorbesprechung zu deiner Operation an und weise darauf hin, dass du eine AHB machen möchtest. So kann der Sozialdienst zeitnah informiert werden. Der Sozialdienst des Krankenhauses bzw. des Endometriosezentrums wird dich im Idealfall über deine Möglichkeit aufklären und entsprechende Maßnahmen für dich in die Wege leiten. Ärzte und Reha-Verantwortliche kamen beim 12. Endometriosekongress zu dem Schluss, dass bei Endometrioseoperationen in über 90% der Fälle die Voraussetzungen für eine AHB gegeben sind.
Reha
In der Reha-Klinik sind die Behandlungsangebote bei AHB und Reha gleich. Eine Reha muss jedoch nicht zwingend direkt nach einer Operation beantragt oder angetreten werden. Eine Operation ist auch keine zwingende Voraussetzung für eine Reha. Wenn du unter Endometriose leidest, also einer chronischen Erkrankung, chronische Schmerzen hast, in deinem Alltag einschränkt bist oder schon länger krankgeschrieben bist, kannst du eine Reha beantragen. Eine Rehabilitations-Maßnahme kann dazu dienen, den Krankheitsverlauf zu verbessern oder eine Verschlimmerung der Krankheit, der Krankheitsfolgen und Einschränkungen zu verhindern.
Sowohl Reha als auch AHB sind ambulant oder stationär möglich.
Stationär bedeutet, dass du in der behandelnden Klinik wohnst und dort rund um die Uhr versorgt wirst. Bei einer ambulanten Reha oder AHB hast du tagsüber in der örtlichen Rehaklinik Behandlungen. Abends kannst du nach Hause gehen.