Anschlussheilbehandlung (AHB) und Reha bei Endometriose

In der Regel hast du nach einer Operation und gesicherter Endometriose-Diagnose Anspruch auf eine Anschlussheilbehandlung (AHB). Wie wir bereits im Jahr 2019/2020 durch eine Umfrage feststellen mussten, haben tatsächlich nur 2,8 % der Betroffenen eine Anschlussheilbehandlung bekommen.

Aus diesem Grund haben wir für dich alle wichtigen Informationen zur AHB und Reha bei Endometriose zusammengefasst:

Was sind die Unterschiede zwischen AHB und Reha?

Anschlussheilbehandlung (AHB)

Eine Anschlussheilbehandlung oder Anschlussrehabilitation (AHB) sollte innerhalb von 14 Tagen nach einer Operation angetreten werden. Sprich das Thema am besten schon bei der Vorbesprechung zu deiner Operation an und weise darauf hin, dass du eine AHB machen möchtest. So kann der Sozialdienst zeitnah informiert werden. Der Sozialdienst des Krankenhauses bzw. des Endometriosezentrums wird dich im Idealfall über deine Möglichkeit aufklären und entsprechende Maßnahmen für dich in die Wege leiten. Ärzte und Reha-Verantwortliche kamen beim 12. Endometriosekongress zu dem Schluss, dass bei Endometrioseoperationen in über 90% der Fälle die Voraussetzungen für eine AHB gegeben sind.

Reha

In der Reha-Klinik sind die Behandlungsangebote bei AHB und Reha gleich. Eine Reha muss jedoch nicht zwingend direkt nach einer Operation beantragt oder angetreten werden. Eine Operation ist auch keine zwingende Voraussetzung für eine Reha. Wenn du unter Endometriose leidest, also einer chronischen Erkrankung, chronische Schmerzen hast, in deinem Alltag einschränkt bist oder schon länger krankgeschrieben bist, kannst du eine Reha beantragen. Eine Rehabilitations-Maßnahme kann dazu dienen, den Krankheitsverlauf zu verbessern oder eine Verschlimmerung der Krankheit, der Krankheitsfolgen und Einschränkungen zu verhindern.

Sowohl Reha als auch AHB sind ambulant oder stationär möglich.

Stationär bedeutet, dass du in der behandelnden Klinik wohnst und dort rund um die Uhr versorgt wirst. Bei einer ambulanten Reha oder AHB hast du tagsüber in der örtlichen Rehaklinik Behandlungen. Abends kannst du nach Hause gehen.

Für Eltern kann auch eine Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Kur interessant sein. Die Krankenkasse muss die Kosten tragen, wenn die Kur medizinisch notwendig ist.

Wo kann ich das beantragen – Wer ist mein Ansprechpartner?

Dein erster Ansprechpartner sollte dein behandelnder Arzt oder deine Ärztin sein. Lass dich aber weder von Ärzten noch vom Sozialdienst wegschicken, deine Operation wäre nicht groß genug für eine AHB oder du wärst nicht „krank genug“ für eine Reha! Leider gibt es auch beim Fachpersonal immer noch Fehlinformationen. In so einem Fall kannst du dich auch direkt an die Rentenversicherung oder an deine Krankenkasse wenden, um prüfen zu lassen, ob ein Anspruch auf eine AHB oder Reha besteht. Danach wird dir der Antrag für eine Rehabilitationsmaßnahme zugesandt. Oder du wendest dich direkt an eine zertifizierte Reha-Klinik. Bei einer Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Kur ist ein weiterer möglicher Ansprechpartner das Müttergenesungswerk. Du hast mit deinem Antrag auf AHB oder Reha auf jeden Fall nichts zu verlieren!

Wie lange dauert meine Reha oder AHB?

Eine Reha oder AHB, die aufgrund der Endometriose bewilligt wurde, dauert in der Regel drei Wochen. Wenn es medizinisch notwendig ist, kann deine Reha oder AHB in Absprache mit dem Arzt oder der Ärztin in der Klinik verlängert werden, z.B. um eine Woche.

Wer trägt die Kosten?

Die Reha oder AHB wird in den meisten Fällen entweder von der Deutschen Rentenversicherung oder von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlt. Bist du berufstätig, und die Reha oder AHB soll dir helfen, wieder arbeiten gehen zu können oder deine Leistungs- und Erwerbsfähigkeit aufrechtzuerhalten, ist die Deutsche Rentenversicherung der zuständige Kostenträger. Bist du nicht berufstätig, und es geht darum, dass du dein privates Alltagsleben besser meistern kannst, ist die gesetzliche Krankenkasse zuständig. Bist du z.B. verbeamtet, übernimmt die private Krankenversicherung die Kosten, wenn es im Tarif vereinbart ist.

Was sind weitere Voraussetzungen?

Damit die Rentenversicherung die Reha-Leistung übernimmt, musst du

  • in den letzten zwei Jahren sechs Monate Pflichtbeiträge an die Deutsche Rentenversicherung gezahlt haben
  • oder zum Zeitpunkt des Antrags mindestens fünf Jahre rentenversichert sein
  • oder innerhalb von zwei Jahren nach einer Ausbildung eine versicherte oder selbstständige Tätigkeit aufgenommen haben

Wenn du sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist, erfüllst du sehr wahrscheinlich die Voraussetzungen für eine Reha oder AHB. Das Gleiche gilt, wenn du eine Erwerbsminderungsrente oder Witwenrente bekommst. Ausnahmen gelten für Selbstständige.

Was muss ich selbst zahlen?

Bei einer Reha oder AHB musst du zehn Euro pro Tag selbst zuzahlen. Die Dauer dieser Zuzahlung variiert dabei je nach Kostenträger und Art der Reha-Leistung (AHB oder Reha, stationär oder ambulant). Bereits geleistete Krankenhauszuzahlungen werden dabei angerechnet. Deine Zuzahlungsgrenze beträgt zwei Prozent des Bruttoeinkommens oder ein Prozent bei schwerwiegender chronischer Erkrankung laut der sogenannten Chronikerregelung. Hast du diese Grenze erreicht, bist du für den Rest des Jahres von allen weiteren Zuzahlungen befreit.

Wann muss ich nichts zahlen?

  • Bei einer ambulanten Reha über die Rentenversicherung
  • Wenn du Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Leistungen zur Grundsicherung bekommst
  • Wenn du unter 18 Jahre alt bist

Kann ich meine Rehabilitationseinrichtung selbst auswählen?

Du kannst dem Kostenträger in deinem Reha-Antrag mitteilen, in welche Reha-Klinik du möchtest. Wenn diese für deine Endometriose-Behandlung geeignet ist, wird der Kostenträger das berücksichtigen. Sollte deine Wunschklinik dennoch abgelehnt werden, solltest du Widerspruch einlegen! Begründe dabei deinen Klinikwunsch, indem du die medizinischen Vorteile genau darstellst und erklärst, warum du in dieser Klinik den besten Behandlungserfolg für dich erwartest. Füge eine entsprechende Stellungnahme deines behandelnden Arztes hinzu.

Was mache ich, wenn mein Antrag für eine AHB oder Reha abgelehnt wird?

Hast du einen Antrag für eine AHB oder Reha eingereicht, und er wird abgelehnt, ist das kein Grund zum Verzweifeln! Sehr oft lohnt es sich, beim Kostenträger Widerspruch einzulegen! Erfahrungsgemäß hast du mit einem Widerspruch gute Chancen auf Erfolg und bekommst deine Reha-Leistung doch noch genehmigt. Sogar in der Leitlinie wird die Reha-Nachsorge empfohlen (Leitlinie 8.S23: “Frauen mit Endometriose sollen auf Angebote der Rentenversicherungsträger zur Reha-Nachsorge hingewiesen werden”).

Eine Liste der aktuell zertifizierte Reha-Kliniken für Endometriose sowie Informationen über den Ablauf und Vorteile einer Reha für Betroffene findest du hier:

https://endometriose.app/reha-bei-endometriose-interview-mit-rehapsychologin-teresa-goetz/

Teresa Götz