Folgeverordnung Endo-App: Das musst du wissen

Viele Vorgänge im Gesundheitswesen werden quartalsweise abgerechnet – deshalb musst du auch einmal im Quartal deine Versichertenkarte in der ärztlichen Praxis einlesen lassen. Genauso funktioniert es mit der Endo-App: Aus abrechnungstechnischen Gründen benötigst du alle drei Monate ein neues Rezept oder einen neuen Aktivierungscode von deiner Krankenkasse. Wir erklären dir, was du tun musst, wenn dein aktueller Nutzungszeitraum abläuft und du die Endo-App weiter nutzen möchtest. 

Informationen für Fachkreise

Nutzungszeitraum von 90 Tagen 

Für jede Digitale Gesundheitsanwendung, kurz DiGA, gibt es eine bestimmte Nutzungsdauer, die bereits vom Hersteller festgelegt ist. In der Regel beträgt diese Anwendungsdauer 90 Tage, so auch bei der Endo-App. Nach Ablauf dieser drei Monate muss die Lizenz zur Nutzung der Endo-App verlängert werden.  

Hat sich die Endo-App für dich bewährt, solltest du dies auch tun, denn es handelt sich um ein fortlaufendes Programm, das möglichst nicht unterbrochen werden sollte. Wenn es so weit ist, informieren wir dich rechtzeitig darüber, dass du bald ein neues Rezept oder einen neuen Freischaltcode von deiner Krankenkasse benötigst.  

Endo-App als kostenlose DiGA

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind sogenannte Apps auf Rezept. Die Endo-App ist seit 2022 als DiGA zertifiziert. Für gesetzlich Versicherte bedeutet das: Sie können die App kostenlos nutzen, sofern eine gesicherte Diagnose oder ein Rezept von ihrer Ärztin oder ihrem Arzt vorliegt. Nach Einreichung stellt die Krankenkasse der Patientin normalerweise direkt einen Aktivierungscode aus. 

So kannst du die Endo-App-Nutzung verlängern 

Das Prozedere bei der sogenannten DiGA-Folgeversorgung ist grundsätzlich dasselbe wie bei der Erstverordnung: Entweder, du lässt dir ein neues Rezept ausstellen, das du dann bei deiner Krankenkasse einreichst, oder du beantragst den Code mit einem Diagnosenachweis 

Ein Rezept kannst du dir übrigens nicht nur bei deiner Frauenärztin oder deinem Frauenarzt ausstellen lassen, sondern auch bei deiner Hausärztin oder deinem Hausarzt oder bei deiner Psychologin oder deinem Psychologen. Dabei spielt es auch keine Rolle, von wem du das vorhergehende Rezept bekommen hast. 

„IKK classic“-Versicherte melden Probleme bei Folgeverordnung 

Normalerweise funktioniert die Folgeversorgung reibungslos. In den letzten Monaten hat unser Support-Team jedoch immer wieder Nachrichten von Nutzerinnen erhalten, die nach einer erneuten Rezepteinreichung leider keinen Freischaltcode von ihrer Krankenkasse erhalten haben. Alle waren bei der gleichen Krankenkasse versichert, der IKK classic.  

Die IKK classic ist gemessen an der Zahl ihrer Versicherten die siebtgrößte gesetzliche Krankenkasse in Deutschland. Um eine schnelle Lösung für unsere dort versicherten Nutzerinnen zu finden, haben wir uns direkt an die Krankenkasse gewandt. Konkret ging es um eine Nutzerin, die ihr Selbstmanagement per Endo-App leider für drei Monate unterbrechen musste. Hintergrund war, dass die IKK classic nach Rezept-Einreichung den Medizinischen Dienst zur Prüfung eingeschaltet hatte. Ein Gespräch zwischen dem DiGA-Beauftragten der IKK classic und unserer Geschäftsführerin, Dr. med. Nadine Rohloff, führte schließlich dazu, dass die Nutzerin noch am selben Tag einen neuen Freischaltcode erhielt – allerdings „letztmalig“, wie der Mitarbeiter betonte, obwohl es für DiGA keine Verordnungsobergrenze gibt.  

Krankenkassen dürfen DiGA-(Neu-)Verschreibung nicht hinterfragen 

Wenn du gerade mit einem ähnlichen Problem konfrontiert bist, solltest du wissen, dass allein deine behandelnde Ärztin oder dein behandelnder Arzt über die Verordnung von DiGA entscheidet! Das Bundesamt für Soziale Sicherung, kurz BAS, hat dies in einem Rundschreiben vom 16. Juni 2023 an alle bundesunmittelbaren Krankenkassen noch einmal klargestellt: „Unter Beachtung der Therapiefreiheit des Arztes ist es der Krankenkasse grundsätzlich verwehrt, in die Verordnungsentscheidung des Arztes einzugreifen.”  

Darüber hinaus darf der Medizinische Dienst laut Gesetzgeber nur bei Anträgen auf Kostenerstattung nach SGB V § 13 Abs 3a eingeschaltet werden, also zum Beispiel bei Heilmittelverordnungen für Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie (Muster 13). Ein Rezept nach Muster 16, wie es für die Endo-App verwendet wird, gehört eindeutig nicht dazu! Hier verpflichtet das Digitale-Versorgungs-Gesetz (DVG) alle gesetzlichen Krankenversicherungen zu einem einheitlichen Vorgehen – Sonderregelungen ausgeschlossen. 

Wir finden gemeinsam eine Lösung 

Als DiGA-Start-up sind wir uns bewusst, dass in Bezug auf die DiGA-Verordnung teilweise noch Aufklärungsarbeit bei den Krankenkassen notwendig ist. Dieser Aufgabe stellen wir uns gerne und werden daher auch weiterhin das Gespräch mit der IKK classic suchen. 

Wenn auch du schlechte Erfahrung mit der Endo-App-Folgeverordnung gemacht hast – egal, bei welcher Krankenkasse du versichert bist –, lass es uns bitte wissen! Hinterlasse uns einen Kommentar oder wende dich an unseren freundlichen Support, wenn du aktuell Unterstützung bei der Kommunikation mit deiner Krankenkasse wünschst: 

E-Mail: [email protected] 

Tel.: +49 (371) 335 603 01 

WhatsApp: +49 157 77 444 732 

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Bärbel
Bärbel
2. Oktober 2023 11:11

Ich würde da glatt die Kasse wechseln… welche Arroganz!

Doreen
Doreen
23. Oktober 2023 12:39

Ich bin bei der IKK Classic (Sachsen), habe letzte Woche das Schreiben erhalten, dass der Sachverhalt an den Medizinischen Dienst für eine gutachterliche Stellungahme übergeben wurde. Dabei liegt ein Rezept vom Gyn vor, meine Diagnose ist durch OP im Vorjahr gesichert….fragt man sich, warum das nicht reicht. Bin jetzt im Widerspruch.

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Friederike Grigoleit